AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma H.J. Luft GmbH
-nachstehend Verkäuferin genannt-



Angebote und Vertragsabschluß

Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend, Verträge und/oder Vereinbarungen, mit denen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäuferin abgeändert werden sollen oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäuferin entgegenstehen, sind unwirksam, solange deren Wirksamkeit nicht von der Verkäuferin schriftlich bestätigt wird. Aufträge sind für die Verkäuferin erst verbindlich, wenn diese von der Verkäuferin schriftlich bestätigt sind. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin. Für die Verkäuferin tätige Angestellte sind nicht zum Abschluss von Verträgen sowie zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen berechtigt und/oder bevollmächtigt. Schriftliche oder mündliche Erklärungen und Zusicherungen von Angestellten bzw. Mitarbeitern sind für die Verkäuferin nur verbindlich, wenn und soweit diese von der Geschäftsführung der Verkäuferin schriftlich bestätigt sind. Die Vereinbarung von Fixterminen als Liefertermine wird von vornherein ausgeschlossen.

Preise

Alle Angebotspreise der Verkäuferin sind freibleibend, solange diese nicht ausdrücklich als endgültig bestätigt sind. Die Preise der Verkäuferin verstehen sich ab Herstellerwerk. Alle Sendungen bzw. Versendungen erfolgen unfrei. Verpackung, Frachtkosten, zulässige Erhöhungen von Frachten und/oder Zollsätze, Zollgebühren sowie andere Einfuhrabgaben werden von dem Besteller getragen und gegebenenfalls nachberechnet.
Nachlässe, Rabatte, Skonti oder sonstige Abzüge bedürfen der vorausgegangenen schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin.

Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Besteller von der Rechnungssumme 7 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung 30%, am Tage der Anlieferung des Kaufgegenstandes 40% sowie am Tage der Inbetriebnahme des Kaufgegenstandes, spätestens 14 Tage nach Anlieferung, die restlichen 30% der Rechnungssumme zu zahlen. Die Preise der Verkäuferin verstehen sich rein netto. Hinzuzurechen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Der Anlieferung steht gleich die Versandanzeige des Herstellerwerkes.
Ein Zurückbehaltungsrecht wegen irgendwelcher Gegenansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, steht dem Besteller nicht zu. Aufrechnungen mit streitigen und gerichtlich nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche, auch gestundete Forderungen zur Zahlung fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, andernfalls in Höhe des Zinnssatzes, den die Verkäuferin nachweislich für von ihr in Anspruch genommene Kredite und/oder Kontoüberziehung zahlt. Im Falle eines Verzuges ist die Verkäuferin berechtigt, von den mit dem Besteller vereinbarten und noch nicht bzw. nicht vollständig abgewickelten Verträgen zurückzutreten und/oder jede auch weitere Erfüllung der fälligen Verpflichtungen des Bestellers zu verweigern. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
der Besteller über seine Person oder sein Unternehmen oder die seine Kreditwürdigkeit betreffenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt wurde,Besteller seinen vertraglich vereinbarten Pflichten trotz Fristsetzung nicht nachkommt,Besteller die gelieferte Ware vertrags- oder gesetzeswidrig vertreibt, an Mitbewerber veräußert oder übergibt und/oder vertragswidrig gebraucht,Besteller sich mit Verpflichtungen aus zuvor vereinbarten Rechtsgeschäften in Verzug befindet.

Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt unter Eigentumsvorbehalt nach § 459 BGB mit den nachstehenden Maßgaben:
Der von uns gelieferte Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie Ausgleich eventueller anderer Forderungen der Verkäuferin aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum der Verkäuferin. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis nur für bestimmte Warenlieferungen bezahlt wird. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt an gelieferten Sachen für die Dauer von Saldoforderungen der Verkäuferin. Der Besteller verpflichtet sich, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Sachen nur unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern (verlängerter Eigentumsvorbehalt), wobei der Besteller hiermit schon jetzt seinen Anspruch gegen den Dritten auf Zahlung des Kaufpreises sowie auf Vergütung von Dienst- und Werkleistungen an die dies hiermit annehmende Verkäuferin abtritt. Die Weiterveräußerung steht unter dem Einwilligungsvorbehalt der Verkäuferin.
Die Verkäuferin kann von dem Besteller Auskunft darüber verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Sache noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Die Verkäuferin ist auch berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache jederzeit an der Stelle, wo sie sich befindet, zu besichtigen. Die Verkäuferin ist darüber hinaus berechtigt, auch ohne Nachfristsetzung und/oder Rücktrittserklärung die Vorbehaltssache vom Besteller herauszuverlangen und die Sache(n) in Besitz zu nehmen, falls der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere die Vorbehaltssache unsachgemäß behandelt oder mit Kaufpreisraten in Verzug ist. Dann hat die Verkäuferin auch das Recht, den Ort zu betreten, an dem sich die Vorbehaltssache befindet. Der Besteller trägt die Gefahr des Verlustes, des Untergangs sowie der Beschädigung für die von der Verkäuferin unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen. Er ist verpflichtet, die Sache(n) sorgfältig zu verwahren und zu behandeln und ausreichend gegen Verlust, Diebstahl, Feuer, Untergang usw. zu versichern. Er tritt hiermit seine darauf gerichteten Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gegen die Versicherung und/oder Dritte an die dies hiermit annehmende Verkäuferin ab. Eine Verpfändung und Sicherheitsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen ist untersagt. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der Rechte der Verkäuferin durch Dritte hat der Besteller die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen. 



Lieferzeit

Die von uns angegeben Lieferzeiten sind nur annähernd bzw. ungefähr und unverbindlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Eine Lieferzeit beginnt nicht vor Vereinbarung und Klarstellung aller Einzelheiten der Ausführung des Vertrages, insbesondere von Ausführungszeiten. Bei Lieferverzug der Verkäuferin ist der Besteller erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Verkäuferin nicht bis zum Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens einen Monat betragen muss, geliefert hat. Soweit innerhalb der Nachfrist Lieferung erfolgt ist, entfallen für den Besteller sämtliche verzugsbedingten Rechte und Ansprüche.
Im übrigen hat der Besteller im Falle des Verzuges der Verkäuferin nur ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.


Leistungsvorbehalt

Wenn die Verkäuferin an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen durch den Eintritt von ihr nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. höhere Gewalt, Ausnahmezustand, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen aller Art u.ä.) gehindert ist, wird die Lieferung nicht unmöglich. Bei Vorliegen derartiger verzögernder Umstände verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang, mindestens jedoch für die Dauer der Verzögerung.




Abnahme

Die Abnahme des gelieferten Gegenstandes erfolgt grundsätzlich am vereinbarten Lieferort, wobei der Besteller verpflichtet ist, den Kaufgegenstand unverzüglich nach Erhalt der Lieferanzeige abzunehmen. Kommt der Besteller mit dieser Verpflichtung in Verzug, gilt der Kaufgegenstand mit Zugang der Lieferanzeige als abgenommen. Nimmt der Besteller nicht unverzüglich oder unvollständig ab, ist die Verkäuferin berechtigt, die Sache auf Kosten des Bestellers einzulagern. Auch unter diesen Umständen gilt die Ware als abgenommen und vertragsgemäß geliefert.

Versand

Der Versand des Kaufgegenstandes erfolgt auf Kosten des Bestellers. Mit Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Herstellerwerkes, geht die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung oder Verlustes auch bei Franko-, Fob- oder Cif- Geschäften auf den Besteller über.

Mängelrüge und Gewährleistungsansprüche

Die Verkäuferin leistet auf den Kaufgegenstand und seine Teile eine Gewähr für die Dauer von 1 (einem) Jahr seit Abnahme, und zwar bei einer werktäglichen Betriebsdauer von höchstens 8 (acht) Stunden. Bei Überschreitung dieser Stundenzahl verkürzt sich die Gewährleistungszeit um den anteiligen Prozentsatz, um den die werktägliche Betriebsdauer überschritten wird. Von der Gewährleistung ausgenommen sind normaler Verschleiß sowie Mängel und Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung und Bedienung des Kaufgegenstandes zurückzuführen sind. Elektroteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen jeglicher Art müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang des Kaufgegenstandes an die Verkäuferin unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung oder Auftreten zu rügen. Ist die Mängelrüge hiernach rechtzeitig erhoben und von der Verkäuferin anerkannt, so hat die Verkäuferin – soweit Nachbesserung möglich ist – das Recht, den Kaufgegenstand zurückzunehmen und unentgeltlich durch einen anderen Kaufgegenstand zu ersetzen, vorausgesetzt, der Kaufgegenstand befindet sich noch im Zustand der Anlieferung bei dem Besteller.
Die Verkäuferin ist berechtigt, anstelle der Ersatzlieferung, den Kaufpreis zurückzuzahlen. Andere oder darüber hinaus gehende Ansprüche, wie z.B. Anspruch auf Erstattung von Kosten für ein Nacharbeiten und/oder für Arbeitslöhne, die ohne Einwilligung der Verkäuferin erfolgten, werden ausgeschlossen. Das gilt auch für die Erstattung von Frachtkosten, Verzugsstrafen, Ersatz unmittelbarer Schäden u. ä.
Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt, die Abnahme oder Zahlung wegen einer behaupteten Mängelrüge zu verweigern. Der Besteller muss der Verkäuferin die Möglichkeit zur Überprüfung der Mängel geben. Gestattet er der Verkäuferin dies nicht, verliert er seine Ansprüche im Zusammenhang mit der Rüge des Mangels.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere Lieferung ab Werk ist soweit nichts anderes vereinbart- Lieferanschrift.
Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist ausschließlicher Gerichtsstand Moers. Die Verkäuferin ist berechtigt, den Besteller nach ihrer Wahl auch bei dem Gericht seines allgemeinen Gerichtsstandes zu verklagen.

Rücktritt ohne Rücktrittsrecht

Tritt der Besteller, ohne hierzu nach dem Vertrag mit der Verkäuferin berechtigt zu sein, vom Vertrag mit der Verkäuferin zurück, so ist der Besteller verpflichtet, an die Verkäuferin eine Aufwands- und Schadensersatzpauschale in Höhe von 40% (vierzig) Prozent des Warennettowertes zu zahlen. Dies schließt die Geltendmachung weiterer, jedoch von der Verkäuferin nachzuweisender Schadensansprüche nicht aus.


Datenschutz

Die Daten des Bestellers werden zum Zwecke der Kundenbetreuung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.


Haftung

Der Verkäufer beschränkt seine Haftung auf Vorsatz, im übrigen wird eine Haftung wegen grober und leichter Fahrlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen.


Anwendbares Recht, salvatorische Klausel, Schriftform

Ergänzend zu diesen Vertragsbedingungen findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind/oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, die unwirksame Bestimmung des Vertrages durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Änderungen und/oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.